
Transparenz in der DRK Kinder & Jugend im MK gGmbH
Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft dennoch sagen, welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.
Wir, die DRK Kinder & Jugend im MK gGmbH, nehmen gern unsere Verantwortung gegenüber dem Gemeinwohl wahr. Aus diesem Grund verpflichten wir uns freiwillig, die nachstehend aufgeführten Informationen der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen erfüllen wir nicht nur die Transparenzstandards des Deutschen Roten Kreuzes, sondern auch die Vorgaben der durch Transparency International ins Leben gerufenen Initiative Transparente Zivilgesellschaft.
DRK Kinder & Jugend im MK gGmbH
Tel: 02351/ 67320-0
Fax: 02351 / 67320-25
info@drk-im-mk..de
Karnacksweg 35a
58636 Iserlohn
In unserer Gesellschaft sind 32 hauptamtliche Mitarbeitende (Stand: 31.07.2025) tätig. Unsere zentrale Finanzbuchhaltung und Personalbuchhaltung haben wir an den DRK Kreisverband Märkischer Kreis e.V. ausgelagert. Der DRK Kreisverband Märkischer Kreis e.V. ist alleiniger Gesellschafter der DRK Kinder & Jugend im MK gGmbH
Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten:
- DRK Kreisverband Märkischer Kreis e.V.
- DRK Soziale Dienste MK gGmbH
- Unsere vollständige Satzung
- Die Grundsätze des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds
- Unsere Leitlinien
- Unser Auftrag
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Abgeleitet aus seinem Selbstverständnis, seiner Satzung und der Stellung als kontrollierende Verbandsinstanz für DRK Einrichtungen, sowie aufgrund der Verantwortung für öffentliche Mittel und Spenden entwickelte der DRK-Kreisverband Märkischer Kreis e.V. für sich und seine Tochtergesellschaften eine risiko- und berichtsorientierte Prüf-Struktur. Diese spiegelt sich in auf die Satzung aufbauenden Gremien sowie daraus entspringenden Ordnungen, Regelungen und Selbstverpflichtungen wider.
Elementarer Bestandteil dieses Systems sind:
- eine Finanz- und Geschäftsordnung als Rahmen für die laufende Wirtschaftsführung und ein Internes Kontrollsystem;
- 4-Augen-Prinzip;
- eine laufende Wirtschafts- und Finanzplanung;
- Prüfungen durch externe Instanzen, wie Wirtschaftsprüfer oder Revisionsgesellschaften;
- eine unabhängige interne Stelle zur vorgeschalteten Verwendungsnachweisprüfung.
Das Prüf-System des Kreisverbandes, welchem wir uns unterwerfen, wird abgebildet in einem internen Kontrollystem. Die Überprüfung der Wirksamkeit und der Einhaltung dieses System sind fester Bestandteil von externen Überprüfungen durch interne und insbesondere externe Instanzen (auch durch übergeordnete Verbandsstrukturen).
Die DRK Kinder & Jugend im MK gGmbH verfügt satzungsgemäß über institutionalisierte Gremien, die in entsprechender Regelmäßigkeit tagen und ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Dabei gibt es eine klare Trennung von Leitung und Aufsicht, sodass Interessenskonflikte vermieden werden. Hierfür bildet die Mustergeschäftsordnung des DRK Bundesverbandes einen Rahmen für die einzelnen Gremienmitglieder und sichern gemeinsames Verständnis und Werte formal ab. Zur Unterstützung der Aufsichtsorgane werden bei Bedarf Fortbildungen angeboten, die sie bei der Ausübung ihrer Pflichten unterstützen. Bei der Vergütung unserer Mitarbeitenden und Leitungskräfte wird der Status der Gemeinnützigkeit sowie die jeweilige Qualifikation und Verantwortung berücksichtigt. In der DRK Kinder & Jugend im MK gGmbH findet daher der Tarifvertrag Öffentlicher Dienst SUE Anwendung.
Unsere Gesellschaft selbt erhält Zuwendungen und Fördermittel für verschiedene Zwecke aus öffentlicher Hand. Über die Verwendung der Mittel ist in Verwendungsnachweisen Rechenschaft abzulegen. Diese Verwendungsnachweise werden durch die übergeordnete Struktur des DRK-Kreisverband Märkischer Kreis e.V. zusätzlich geprüft.
Unsere Arbeit ist wegen der Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Iserlohn nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.
Unsere Bilanzen werden freiwillig von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Wir stellen die Einhaltung dieser Mindeststandards durch regelmäßige Überprüfung sicher.